AGB – Livereach

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Rahmenvereinbarung“) der Gorilla GmbH, Geisbergweg 8, 48143 Münster (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Leistungserbringung unter dem Markennamen LiveReach.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzung der cloudbasierten Marketing-Software „LiveReach“ (nachfolgend „LiveReach“ oder „Software“), die die Aggregation, Einbettung und Darstellung digitaler Inhalte, insbesondere aus dem Bereich Social Media, sowie kundenseitig zur Verfügung gestellter digitaler Inhalte, auf Webseiten und Displays („Digital Signage“) ermöglicht.
2) Die vom Kunden definierten und abgerufenen beziehungsweise von dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte werden auf einer Microsite unter der LiveReach-Domain oder einer eigenen URL angezeigt und/oder auf TV- beziehungsweise Videowänden (Displays) dauerhaft oder eventbasiert dargestellt.
(3) Zur Ansteuerung von Displays stellt der Anbieter dem Kunden bei Bedarf vorkonfigurierte Hardware („Social Signage Player“) zur Verfügung, die Gegenstand gesonderter vertraglicher Vereinbarungen sind.
(4) LiveReach wird vom Anbieter als SaaS- beziehungsweise Cloud-Lösung betrieben. Der Kunde erhält Zugriff auf die auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gehostete Software LiveReach. Der Zugriff erfolgt über das Internet.

 

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die unter § 2 bezeichnete Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Dabei stellt der Anbieter die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz bereit.
(2) Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und/oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und dem vom Kunden eingesetzten ITSystem.
(3) Der Anbieter wird die zu überlassene Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Der Anbieter wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der Software besteht jedoch nicht.
(4) Der Kunde darf von der vertraglich vereinbarten Anzahl von Accounts gleichzeitig auf die Software zugreifen. Hierzu erhält der Kunde an der Software ein einfaches, auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die der vertraglichen Vereinbarung zugrundeliegenden Zwecke. Jegliche Änderungen an der Software sind dem Kunden untersagt.

 

§ 4 Inhalte Dritter

(1) LiveReach greift für die Aggregation, Einbettung und Darstellung digitaler Inhalte insbesondere aus dem Bereich Social Media („Social Media Feed“) auf Inhalte verschiedener Drittanbieter (Facebook, YouTube, Twitter, Instagram etc.) über eine von dem jeweiligen Drittanbieter zur Verfügung gestellte Schnittstelle zurück. Die Verfügbarkeit der Inhalte der Drittanbieter hängt von den technischen und/oder rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Drittanbieters ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Insbesondere können technische oder rechtliche Änderungen der Vorgaben des Drittanbieters (beispielsweise die technische Änderung einer Schnittstelle) dazu führen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Auch hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.
(2) Die Leistungserbringung des Anbieters steht daher immer unter dem Vorbehalt der technischen und/oder rechtlichen Verfügbarkeit der Inhalte der Drittanbieter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche oder rechtliche Verfügbarkeit der von Drittanbietern aggregierten, eingebetteten und dargestellten digitalen Inhalte.
(3) Sollten Social Media Feeds aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der Anbieter dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden in angemessenem Umfang adäquate Social Media Feeds aus alternativen Quellen anbieten. Dies bedeutet, dass Feeds einer Social Media Plattform (beispielsweise YouTube) vollständig durch Feeds anderer Social Media Plattformen (beispielsweise facebook oder Instagram) ersetzt werden können.
Sofern die angebotenen alternativen Leistungen nicht geeignet sind, den vertraglichen Zweck zu erfüllen oder ihre Annahme aus sonstigen Gründen für den Kunden nicht zumutbar ist, reduziert sich die vereinbarte Vergütung entsprechend der Minderleistung und sind bereits geleistete Zahlungen dementsprechend ganz bzw. anteilig zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit Zugangsdaten sorgfältig umzugehen, diese nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung weiterzugeben und eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch unbefugte Dritte zu verhindern.
(2) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Zugang mit Wissen und Wollen des Kunden nutzen, beispielsweise Mitarbeiter des Kunden.
(3) Im Fall der unbefugten Nutzung von Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang sperren zu lassen.
(4) Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass er dem Anbieter stets rechtzeitig alle für die erfolgreiche Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Informationen in Textform, beispielsweise per E-Mail, übermittelt.
(5) Der Kunde ist für sämtliche mit Hilfe der Software aggregierten und verarbeiteten digitalen Inhalte sowie die für die Aggregation und/oder Verarbeitung der digitalen Inhalte erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von den digitalen Inhalten keine Kenntnis und prüft diese digitalen Inhalte grundsätzlich nicht. Der Kunde versichert gegenüber dem Auftraggeber zudem, sämtliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten zu besitzen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Kunde

• keine sitten- und/oder rechtswidrigen Inhalte verbreiten und/oder abrufen;
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen und/oder zugänglich machen;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden und/oder verbreiten;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• LiveReach nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder sonstige Formen der unzulässigen Werbung nutzen.

Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, was auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung umfasst.
(6) Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu manipulieren, insbesondere Mechanismen oder sonstige Skripts in Verbindung mit der Software zu verwenden, welche die Funktion von LiveReach stören könnten. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung von LiveReach zur Folge haben können.
(7) Eine Verwendung von LiveReach zusammen mit Software Dritter sowie die kostenpflichtige oder kostenfreie Übertragung von Nutzungsrechten an der Software an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftliche Zustimmung des Anbieters zulässig.
(8) Der Kunde wird dem Anbieter Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich anzeigen.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, LiveReach nicht so zu nutzen, dass es gegen die Nutzungsbedingungen von angebundenen Drittanbietern verstößt. Im Detail stimmt der Kunden den folgenden Nutzungsbedinungen zu:

  • Nutzungsbedingungen Twitters (http://twitter.com/tos), Datenschutzbestimmungen Twitter (http://twitter.com/privacy)
  • Nutzungsbedingungen YouTube (https://www.youtube.com/t/terms)

 

§ 6 Datenschutz und Freistellung

(1) Der Kunde erklärt, dass sämtliche dem Anbieter für die Verarbeitung durch LiveReach zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten rechtmäßig und im Einklang mit dem gelten Datenschutzrecht an den Anbieter übermittelt wurden und durch diesen verarbeitet werden dürfen.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt an den Anbieter zu übermitteln oder durch diesen verarbeiten zu lassen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Anbieter in Zusammenhang mit der Verarbeitung der durch den Kunden an den Anbieter übermittelten personenbezogenen Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Dem Kunden bekannt werdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Anbieter durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche des Anbieters. Soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.

 

§ 7 Verfügbarkeit des Online-Angebots

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass Software nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Fehlerfreiheit der Software wird daher nur im markt- und branchenüblichen Umfang gewährleistet. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass LiveReach einen bestimmten Leistungserfolg erzielt.
(2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Verfälschungen, die durch den Fehler und/oder den Missbrauch Dritter entstehen. Aggregierte Inhalte stehen nur so lange und in dem Umfang zur Verfügung, wie sie auch auf der aggregierten Plattform zur Verfügung stehen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen oder die Verfügbarkeit der Online-Angebote zeitweilig im Zuge von Wartungsarbeiten zu begrenzen, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder die Integrität der LiveReach-Plattform oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.
(4) Aufgrund der Beschaffenheit des Internets und von mobilen Endgeräten übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots.
(5) LiveReach setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Der Zugang zu LiveReach erfolgt über individuell vergebene Nutzernamen und Passwörter.

Stand: 01.07.2020